Kandidaten gesucht

Der Wahlausschuss freut sich über Kandidatenvorschläge zur Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahl.

Mitbestimmen. Mitentscheiden. Mitgestalten. Im Kirchenvorstand und Pfarreirat.

Am Wochenende 6./7. November 2021 finden in ganz Nordrhein-Westfalen die Wahlen zum Kirchenvorstand und Pfarreirat statt. Die katholischen Gremien der Laienvertreter sind feste Bestandteile in den Pfarrgemeinden des Bistums Münster.

Für diese beiden Wahlen werden in der katholischen Pfarrgemeinde St. Martinus Kandidaten gesucht, denn es gilt für den Pfarreirat 12 Kandidierende für 4 Jahre zu wählen, für den Kirchenvorstand 8 Kandidierende, da er jeweils nur zur Hälfe neu besetzt wird, für jeweils 6 Jahre.

Der Generalvikar des Bistums Münster Klaus Winterkamp verdeutlicht die Notwendigkeit der Gremien: „Ohne die beiden demokratisch legitimierten Laiengremien ist eine Pfarreileitung für uns undenkbar. Verantwortung gemeinsam zu tragen und unser Gemeindeleben aktiv mitzugestalten ist, heute wichtiger denn je.“

„Gerade in Greven, wo wir perspektivisch und verantwortungsvoll die Kirchengemeinde zukunftsfähig aufstellen möchten und mit allen sechs Kirchorten eine große Vielfalt erleben, gilt es aktiv mitzubestimmen, mitzuentscheiden und mitzugestalten“, ergänzt Pastoralreferent Matthias Brinkschulte die Möglichkeiten der beiden Gremien.

Der Pfarreirat mit dem Schwerpunkt auf die pastorale und inhaltliche Ausrichtung der großen Pfarrgemeinde, arbeitet an der Weiterentwicklung des Pastoralplanes, der Vernetzung der Vereine, Verbände und Gruppierungen sowie an Projekten und Angeboten für alle Generationen und Gemeindemitglieder. Er möchte zukünftig vermehrt in Ausschüssen und Projektgruppen tagen.

Der Kirchenvorstand ist nach den gesetzlichen Regelungen das vermögensverwaltende Organ der Kirchengemeinde. Er trifft Entscheidungen über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern. Er schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche.

Für beide Gremien können sich bis zum 25.09.2021 interessierte Kandidaten melden oder vorgeschlagen werden. Wählbar ist jeder Katholik, der in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat, das 16. Lebensjahr (Pfarreirat), bzw. das 21. Lebensjahr (Kirchenvorstand) vollendet hat und weder aus der Kirche ausgetreten noch von ihr ausgeschlossen ist.

Kandidatenvorschläge können an den Wahlausschuss gerichtet werden:

z.Hd. Verwaltungsreferent Michael Hüttermann

Marktplatz 5

Telefon 02571 540 820 14

E-Mail: huettermann@bistum-muenster.de

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