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Bei einer Trauung kann auf zwei Beteiligte nicht verzichtet werden, die Trauzeugen. Und diese haben nur eine Aufgabe: Sie bezeugen, dass die Ehe gültig geschlossen wurde – denn andernfalls ist diese ungültig. So sieht es das Kirchenrecht der katholischen Kirche, der Codex des kanonischen Rechtes (CIC), vor. Alter oder die Konfession spielen keine Rolle.
Text: jf/göc
Foto: Norbert Ortmanns, Kirche+Leben