Entsprechend dem Bundeskinderschutzgesetz muss jeder freier Träger in der Jugendhilfe überprüfen, ob im Führungszeugnis eines (haut-/nebenberuflichen oder ehrenamtlichen) Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin kein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs vorhanden ist.
Wir weisen darauf hin, dass entsprechend § 72 a SGB VIII jede Person von einer Tätigkeit in der Jugendarbeit auszuschließen ist, die entsprechend der oben angeführten Paragrafen rechtmäßig verurteilt ist.
Für die haupt- und nebenberuflichen Angestellten der Pfarrgemeinde ist dafür die Zentralrendantur Emsdetten-Greven zuständig.
Für ehrenamtliche Gruppenleiter und Teamer im Kinder- und Jugendbereich ist die Pfarrgemeinde zuständig. Dazu gehören zum Beispiel auch alle Helfer/innen eines Ferienlagers, sei es in der Küche oder bei einer Beteiligung als „Überfäller“ (in Absprache mit der Lagerleitung).
Werde ich als ehrenamtliche/r Gruppenleiter/in aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis einzureichen?
Ja! Sie bekommen dazu eine Aufforderung von der Pfarrgemeinde St. Martinus. Mit diesem Brief und Ihrem Personalausweis gehen Sie dann zum Bürgerbüro Ihres Wohnortes. Die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses ist für Sie als ehrenamtliche/r Mitarbeitende/r kostenfrei.
Was mache ich, wenn ich das erweiterte Führungszeugnis habe?
Zusammen mit der Aufforderung, das Führungszeugnis einzureichen, bekommen Sie auch einen "Dokumentationsbogen zur Einsichtnahme" (Download hier) ausgehändigt. Diesen müssen Sie ausfüllen und zusammen mit dem Führungszeugnis bei der Präventionsfachkraft Maria Wagner einreichen. Außerdem erhalten Sie eine Anleitung zum Einreichen des Führungszeugnisses, die Sie auch hier herunterladen können.
Erhalte ich mein Führungszeugnis wieder zurück?
Ja! Sobald die Präventionsfachkraft das Führungszeugnis eingesehen und dies im Dokumentationsbogen vermerkt hat, erhalten Sie Ihr Führungszeugnis zurück.
Wie oft muss ich ein erweitertes Führungszeugnis einreichen?
Alle 5 Jahre muss ein erweitertes Führungszeugnis eingereicht werden.