Prävention vor sexualisierter Gewalt

Prävention heißt allgemein Vorsorge, durch die man etwas Schlimmes zu verhindern versucht. Wir kennen dies als Gesundheitsvorsorge, als TÜV beim Auto oder als Prüf- und Qualitätssiegel bei Waren.

In unserer Pfarrgemeinde sollen sich Kinder und Jugendliche wohlfühlen. Erwachsene und Gruppenleiter stehen in der Verantwortung, hinzuschauen und einzugreifen, bevor etwas Schlimmes passieren könnte.

"Augen auf!  Hinsehen und schützen!" So heißt das Motto der Präventionsarbeit im Bistum Münster, der wir als Pfarrgemeinde verpflichtet sind.

Die Pfarrgemeinde ist ein Ort, an dem viele Menschen ihre Freizeit verbringen, Kirche mitgestalten und sich für andere Menschen engagieren. Kinder gehen auf Ferienfreizeit, Eltern vertrauen ihre Kinder den Gruppenleitern an, Mütter und Väter begleiten ihre Kinder und deren Freunde auf dem Weg zur Erstkommunion... Die gemeinsamen Unternehmungen machen Spaß. Man lernt sich kennen und entwickelt Vertrauen.

Die gemeinsam verbrachte Zeit ist wertvoll, und jeder Mensch ist wertvoll. Als Christen sagen wir, dass jeder Mensch ein Abbild Gottes in sich trägt. Von Gott sagen wir, dass er gütig und liebevoll ist, dass wir ihm vertrauen können und ins Leben geführt werden.

Als Pfarrgemeinde tragen wir eine besondere Verantwortung für die uns anvertrauten Menschen, besonders für Kinder, Jugendliche und schutz- und hilfebedürftige Erwachsene.

  • Darum fördern wir die Prävention vor sexualisierter Gewalt!
  • Darum haben wir ein Institutionelles Schutzkonzept erarbeitet!
  • Darum nehmen alle freiwilligen und beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulungen teil!

Institutionelles Schutzkonzept

Was ist ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK)?

Ein Schutzkonzept ist die breit angelegte Bemühung einer Institution (also auch eine Pfarrei), Kinder, Jugendliche und schutz- und hilfebedürftige Erwachsene vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Das Schutzkonzept soll

  • sensibilisieren, aufklären und Wissen über sexualisierte Gewalt und Kinderschutz vermitteln,
  • die Handelnden stärken und sie befähigen, die Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu übernehmen,
  • Orientierung und Sicherheit (Schutz) für alle Beteiligten bieten,
  • den Aufbau einer wertschätzenden und grenzwahrenden Umgangskultur fördern,
  • unterstützen, dass alle Beteiligten sensibel für die internen Abläufe werden und flexibel reagieren, wenn es zu kleineren Fehlern und Störungen kommt,
  • die Beteiligten vorbereiten, falls das Unerwartete eintreten sollte.

 

Das Institutionelle Schutzkonzept der Pfarrgemeinde St. Martinus finden Sie hier!

Präventionskurse / Schulungen / Vorträge

Die Schulungen und Vorträge vermitteln grundlegende Informationen über den Bereich sexualisierter Gewalt. Sie fördern eine differenzierte Wahrnehmung und tragen zur Handlungssicherheit bei.

Die Schulungen und Vorträge werden inhaltlich an die verschiedenen Personengruppen und ihre Tätigkeit in der Pfarrgemeinde angepasst.

Je nach Intensität und Regelmäßigkeit im Kontakt zu Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich der zeitliche und inhaltliche Umfang der Schulung. Hierbei sind die Vorgaben des Bistums Münster zu beachten.

Beispiel: Jugendliche Gruppenleiter, Teamer bei Ferienfreizeiten und alle Verantwortlichen bei Veranstaltungen mit Übernachtungen brauchen eine Basis-Schulung mit einem zeitlichen Umfang von 6 Stunden.

Haben Sie konkrete Fragen, zum Beispiel ob Sie eine Schulung brauchen?

Die Präventionsfachkraft Maria Wagner hilft Ihnen gerne weiter. Sie ist auch anerkannte Schulungsreferentin für Präventionsschulungen im Bistum Münster.

Wir in unserer Gruppe möchten gerne mehr über das Problem der sexualisierten Gewalt und/oder über die Präventionsarbeit in der Pfarrgemeinde erfahren...

Kein Problem. Maria Wagner kommt gerne in Ihre Gruppe. Welchen Schwerpunkt der Vortrag haben soll, wird vorher individuell abgesprochen.

Einreichen des erweiterten Führungszeugnisses

Entsprechend dem Bundeskinderschutzgesetz muss jeder freier Träger in der Jugendhilfe überprüfen, ob im Führungszeugnis eines (haut-/nebenberuflichen oder ehrenamtlichen) Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin kein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs vorhanden ist.

Wir weisen darauf hin, dass entsprechend § 72 a SGB VIII jede Person von einer Tätigkeit in der Jugendarbeit auszuschließen ist, die entsprechend der oben angeführten Paragrafen rechtmäßig verurteilt ist.

Für die haupt- und nebenberuflichen Angestellten der Pfarrgemeinde ist dafür die Zentralrendantur Emsdetten-Greven zuständig.

Für ehrenamtliche Gruppenleiter und Teamer im Kinder- und Jugendbereich ist die Pfarrgemeinde zuständig. Dazu gehören zum Beispiel auch alle Helfer/innen eines Ferienlagers, sei es in der Küche oder bei einer Beteiligung als „Überfäller“ (in Absprache mit der Lagerleitung).

Werde ich als ehrenamtliche/r Gruppenleiter/in aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis einzureichen?

Ja! Sie bekommen dazu eine Aufforderung von der Pfarrgemeinde St. Martinus. Mit diesem Brief und Ihrem Personalausweis gehen Sie dann zum Bürgerbüro Ihres Wohnortes. Die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses ist für Sie als ehrenamtliche/r Mitarbeitende/r kostenfrei.

Was mache ich, wenn ich das erweiterte Führungszeugnis habe?

Zusammen mit der Aufforderung, das Führungszeugnis einzureichen, bekommen Sie auch einen "Dokumentationsbogen zur Einsichtnahme" (Download hier) ausgehändigt. Diesen müssen Sie ausfüllen und zusammen mit dem Führungszeugnis bei der Präventionsfachkraft Maria Wagner einreichen. Außerdem erhalten Sie eine Anleitung zum Einreichen des Führungszeugnisses, die Sie auch hier herunterladen können.

Erhalte ich mein Führungszeugnis wieder zurück?

Ja! Sobald die Präventionsfachkraft das Führungszeugnis eingesehen und dies im Dokumentationsbogen vermerkt hat, erhalten Sie Ihr Führungszeugnis zurück.

Wie oft muss ich ein erweitertes Führungszeugnis einreichen?

Alle 5 Jahre muss ein erweitertes Führungszeugnis eingereicht werden.

Verhaltenskodex

Ein Baustein im Schutzkonzept ist der Verhaltenskodex. Dort wird beschrieben, wie wir miteinander umgehen wollen. In der Pfarrgemeinde gibt es den "Allgemeinen Verhaltenskodex" für die Angestellten und für Ehrenamtliche, für deren Bereich kein eigener Verhaltenskodex entwickelt wurde. Jede Gruppierung hat grundsätzlich die Möglichkeit, einen eigenen Verhaltenskodex aufzustellen. (Mehr dazu im Schutzkonzept, Seiten 4-6).

Jugendliche Gruppenleiter hatten kurz vor der Corona-Pandemie begonnen, einen eigenen Verhaltenskodex zu erarbeiten. Leider wurde diese Entwicklung durch die Lockdowns ausgebremst. Sobald die Lage es zulässt, wird daran weitergearbeitet.

Den "Allgemeinen Verhaltenskodex" können Sie hier einsehen.

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Beschwerdestelle

Was tun, wenn man sexualisierte Gewalt vermutet, beobachtet oder erlebt hat?

Die Beschwerdestelle in der Pfarrgemeinde hat die Aufgabe, dass Beschwerden ernst genommen und überprüft werden. Je nach Situation werden weitere Stellen in der Pfarrgemeinde einbezogen bzw. das Bistum Münster oder das Jugendamt der Stadt Greven informiert.

Hier finden Sie den Flyer "Trau dich" für Kinder und Jugendliche.

Hier finden Sie den Flyer "Schütz dich" für Gruppenleiter/innen, Betreuer/innen und Begleiter/innen.

Hier finden Sie den Flyer "Augen auf" für Eltern, Erziehungsberechtigte und alle weiteren (erwachsenen) Gemeindemitglieder.

Die Beschwerdestelle dokumentiert alle Beschwerden, die ihr gemeldet werden. Sie verwendet dafür einen Dokumentationsbogen mit vielen Teilschritten (TS) und kümmert sich darum, dass der Beschwerde nachgegangen wird.

Kontakte:

Beschwerden im Bereich der Pfarrgemeinde bitte an:
Pastoralreferent Matthias Brinkschulte, Telefon 02571 54082019
Pastoralreferentin Maria Wagner, Telefon 02571 54082015

Beschwerden im Bereich der Kindertagesstätten bitte an:
Verbundleiterin Nina Lage, Telefon 02571 54082012
Verbundleiterin Barbara Tröster, Telefon 02571 54082013

Kontakt

Präventionsfachkraft und Pastoralreferentin

Maria Wagner

Telefon 02571 54082015

E-Mail: wagner-m@bistum-muenster.de

Selbstverständlich können Sie sich für einen ersten Kontakt auch an jede/n Seelsorger/in Ihres Vertrauens wenden. 

Ich möchte mich beschweren...

Wir möchten Mut machen, sich zu melden, wenn etwas passiert ist, das nicht in Ordnung war.

Flyer für Kinder

Flyer für Jugendliche  und Gruppenleiter

Flyer für Eltern und alle Erwachsenen